JSG
stammzellenAm häufigsten erfolgt die Gewinnung der Stammzellen mit Hilfe von Zellseparatoren aus dem peripheren (Venen-) Blut. Dazu ist eine Vorbehandlung mit einem Medikament erforderlich, welches bewirkt, dass die Stammzellen aus dem Knochenmark ins Blut übertreten. Das Medikament wird, ähnlich wie eine Thrombose­spritze, über einen Zeitraum von vier Tagen zweimal täglich unter die Haut gespritzt.

Als Nebenwirkung dieser Behandlung können grippeähnliche Beschwerden (Kopf- und Gliederschmerzen) auftreten, die sich aber mit Schmerzmitteln gut behandeln lassen und unmittelbar nach der Behandlung wieder abklingen. Langzeiteffekte sind seit dem Beginn des Einsatzes vor über 20 Jahren bisher nicht bekannt geworden. Die Entnahme erfolgt ambulant über einen Zeitraum von etwa 4-5 Stunden. Hierbei wird über ein steriles Schlauchsystem Blut aus einer Armvene entnommen und in einem ständigen Kreislauf mittels Zentrifugation in die einzelnen Bestandteile aufgetrennt. Der die Stammzellen enthaltende Teil wird in einen Beutel abgesammelt (insgesamt weniger als 300 ml), der Rest wird dem Spender über die andere Armvene wieder zurückgeführt. Eine Narkose ist nicht erforderlich.

Bei der Knochenmarkspende (die vor allem dann durchgeführt wird, wenn es sich bei den Patienten um kleine Kinder handelt) werden die Stammzellen unter Vollnarkose durch Punktion des Knochenmarks im Beckenkamm gewonnen (Achtung: Nicht verwechseln mit Rückenmark!). Dabei besteht das übliche Narkoserisiko. Sonstige Beschwerden, wie etwa Wundschmerz, werden naturgemäß von den Spendern unterschiedlich, aber meist nicht gravierend erlebt. Das Knochenmark selbst wird schon nach kurzer Zeit vom Körper wieder nachgebildet. Für den Fall, dass die behandelnden ärztlichen Kollegen aus medizinischen Gründen diese Form der Stammzellentnahme zur Behandlung ihrer Patienten bevorzugen, händigen wir Ihnen ein zusätzliches Informationsblatt aus, damit Sie sich vorab über den Ablauf und die Risiken einer Knochenmarkspende informieren können.

Die Spende von Knochenmark oder peripheren Stammzellen ist freiwillig. Jeder Spender hat die Möglichkeit, jederzeit seine Einverständniserklärung zur Spende ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Für die Spender wird bereits vor der Voruntersuchung zu einer Stammzellspende eine Unfallversicherung abgeschlossen (inkl. Risikolebens- und Invaliditätsversicherung). Die Spende ist grundsätzlich anonym und unentgeltlich. Eine Erstattung der mit der Entnahme verbundenen Kosten (z.B. Zugfahrt) und des Arbeitsausfalls ist jedoch möglich. Die Anonymität der Spender und Patienten wird während aller Bearbeitungsvorgänge und Herstellungsprozesse strikt gewahrt. Nach erfolgter Transplantation ist eine anonyme Korrespondenz zwischen Spender und Patient erlaubt. Die Wahrung der Anonymität wird vom ZKRD und der Spenderdatei überprüft, damit keine Hinweise auf die Identität von Spender oder Patient ermöglicht werden. Frühestens zwei Jahre nach der ersten Transplantation ist ein direkter Kontakt zwischen Spender und Patient erlaubt, wenn beide Seiten über die Vor- und Nachteile eines direkten Kontaktes aufgeklärt wurden und sowohl Spender als auch Patient eine entsprechende Einwilligungserklärung unterschrieben haben. Manche Länder erlauben jedoch keinen persönlichen Kontakt.

Wenn Sie Fragen zur Stammzellspende haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir würden uns freuen, Sie als potentiellen Lebensretter in unserer Datei registrieren zu können.

Abt. Transfusionsmedizin
zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015

Direktor (komm.) PD Dr. med. Joachim Riggert
Knochenmark- und Stammzellspenderdatei KMSG

zetti Hollock KoppÄrztliche Leitung: Dr. Beatrix Pollok-Kopp


Kontakt:
Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen

Telefon:
05 51 / 0 55 1 / 39-62391, -64441
Fax: 05 51 / 39 - 6 44 40
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Internet: www.kmsg.med.uni-goettingen.de